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Repression & Gefangene


Mumia Abu-Jamals Leben ist weiterhin bedroht!: Unterzeichnet die weltweit verbreitete Petition an US-Präsident Obama! (20.01.)

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat heute Morgen kurz nach 10 Uhr Ortszeit die Entscheidung im Falle des 1982 zum Tode verurteilten linksradikalen afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal bekanntgegeben: Der Supreme Court nahm den Einspruch der Staatsanwaltschaft Philadelphia gegen die Aufhebung des vor 28 Jahren verhängten Todesurteils gegen Mumia an, verwies aber die Entscheidung über das in seiner Sache zum Tragen kommende Strafmaß - lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer weiteren Anhörung oder Vollzug der Todesstrafe - an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.

Diese Kammer hat nun darüber zu entscheiden, ob die Geschworenen damals ausreichend über die Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden seien. Gleichzeitig gab der Supreme Court dem Gericht in Philadelphia aber schon einen eindeutigen Hinweis, welche Strafe es für angemessen hält: Im Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt werden soll ein vergleichbarer Fall. Dieser Fall existiert, aber es ist ein Fall, in dem bereits endgültig entschieden wurde - und zwar für die Todesstrafe!

Mumias Hauptverteidiger Robert R. Bryan würdigte in ersten Stellungnahmen zwar die Tatsache, durch diese unerwartete Zurückverweisung des Falles an ein niedrigeres Gericht Zeit gewonnen zu haben und erneut über das Todesurteil verhandeln zu können - trotzdem sei der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung nur aufgeschoben, Mumia also nach wie vor zum Tode verurteilt.

Mumia war am 09.12.1981 verurteilt worden, weil er den Polizisten Daniel Faulkner erschossen haben soll. Obwohl es keine glaubwürdigen Beweise dafür gab, wurde er im Sommer 1982 in einem nur fünfzehntägigen Verfahren aufgrund manipulierter Akten, erpresster ZeugInnenaussagen und einer nach rassistischen Kriterien ausgewählten Jury zum Tode verurteilt. Diese skandalösen Umstände des eindeutig politisch motivierten Verfahrens gegen den unbequemen Radioreporter und ehemaligen Black Panther-Aktivisten blieben vom Supreme Court unberücksichtigt.

Der zeitliche Aufschub, der durch die Zurückverweisung an das Gericht in Philadelphia gewonnen wurde, bedeutet aber noch lange nicht, dass Mumias Leben außer Gefahr ist - geschweige denn, dass seine Freilassung endlich in Sicht ist! Umso dringender ist es, dass der Kampf für Mumias Freiheit trotz dieser kurzen Verschnaufpause unermüdlich weitergeht.

  • Die Rote Hilfe unterstützt diese Bemühungen und fordert die sofortige Entlassung

des linken Journalisten aus dem Gefängnis.

  • Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Quelle: Rote Hilfe e.V. (PM, 20.01.2010)


Gerichtsentscheidung über Mumia Abu-Jamal

Der US Supreme Court hat vor wenigen Stunden eine Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichtes von 2008 aufgehoben, die damals die Todesstrafe gegen Mumia ausschloss. Damit hat das Gericht einen "Mittelweg" zwischen sofortiger Todesstrafe oder aber Abweisung derselben gewählt, zugleich aber auch die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt.

Der US Supreme Court wies das 3. Bundesberufungsgericht an, seine Entscheidung unter Würdigung des Falles Smith v. Spisak neu zu würdigen. Darin sei es laut Medienmeldungen auch um die Manipulation bei der Juryanweisung gegangen. Gegen den Angeklagten Smith war die Todesstrafe letzte Woche vor dem US Supreme Court bestätigt worden. Allerdings weist Mumias Verteidigung darauf hin, dass etliche juristische Details hier anders liegen als bei Mumia.

Das heisst konkret: sie geben der Staatsanwaltschaft insofern Recht, als dass sie es für richtig halten, die Todesstrafe gegen Mumia zu fordern. Das 3. Bundesberufungsgericht muss jetzt erneut die Arbeit machen, die Todesstrafe gegen Mumia zu verhängen oder nicht. Die jeweils unterlegene Partei zieht dann vermutlich wieder vor die höchste Instanz, den US Supreme Court, der dann abschliessend über die Verfassungsmässigkeit der falschen Juryinstruktionen entscheiden muss.

In einer ersten Stellungnahme von Anwalt Robert R. Bryan über Mumia Abu-Jamal heisst es dazu: "Er ist nun in noch größerer Gefahr als zuvor..." Aber er betont auch, dass es nicht die schlimmste mögliche Entscheidung war.

Noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Form das 3. Bundesberufugnsgericht mit der ihm aufgebürdeten Aufgabe umgehen wird, noch in welchem Zeitrahmen. Auf jeden Fall hat Mumia Abu-Jamal weitere Zeit gewonnen. Es könne viele Monate vergehen, bis diese Frage vor dem 3. Bundesberufungsgericht geklärt ist. Ob es dann irgendwann mal einen Juryprozess allein um das Strafmass gibt, aus dem heraus bei einem Erfolg von Mumia eine Begnadigungskampagne denkbar wäre, ist allerdings in ungewisse Ferne gerückt.

Klar ist jedoch, dass die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt wurde, wenn auch der schlimmste Fall nicht eingetreten ist. Sie haben an ihrer jahrzehntelangen Praxis festgehalten und Mumia selbst in der Auswahl an negativen Optionen keine gute Ausgangslage gelassen.

Aber es ist auch deutlich, dass sie sich nicht trauen, ihn sofort einfach umzubringen.

Anton Mestin vom Berliner Free Mumia Bündnis dazu: "Das ist ein Erfolg des massiv öffentlich wahrnehmbaren Druckes, den die Solidaritätsbewegung in den letzten Monaten aufbauen konnte. Internationale Parlamentsbeschlüsse, Medienberichte und das hohe Interesse über die politische Linke hinaus sind eine sehr gute Grundlage. Jetzt müssen wir die Nerven bewahren und den aufgebauten Druck in Ruhe ausbauen. Wir können Mumias Leben retten und wir haben nun weitere Zeit gewonnen. Daher werden wir weiter mit unserer Arbeit machen und die angekündigten Notfallproteste vorerst nicht ausrufen."

Die heutige Entscheidung ist nicht wie von vielen erwartet ausgefallen. Aber die Todesstrafe kann noch kommen, auch wenn heute noch kein Mensch weiss, wann das der Fall sein wird.

Deutlich wurde aber erneut der Wille der Justiz, Mumia bis an sein Lebensende inhaftiert zu lassen: so oder so

Quelle:Mumia-Hörbuchgruppe, 19.01.2010

Informationen zum aktuellen juristischen Stand unter:

Informationen zu den Protesten:

Stellungnahme von Robert Bryan unter:


Nein zur Todesstrafe: Petition an US-Präsident Barack Obama

Internationale Kampagne für Mumia Abu-Jamal und die weltweite Abschaffung staatlich verordneter Hinrichtungen / Die Petition kann ab heute im Internet online unterzeichnet werden

Eine im Namen des US-Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal ab heute weltweit verbreitete Petition fordert US-Präsident Barack Obama dazu auf, »sich gegen die Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal sowie gegen die Todesstrafe für viele Männer, Frauen und Kinder überall auf der Welt« auszusprechen. Der Appell, den Rechtsanwalt Robert R. Bryan aus San Francisco am vergangenen Samstag auf der XV. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz angekündigt hatte, gründet sich auf Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen es heißt: »Diese höchste Form der Bestrafung ist für eine zivilisierte Gesellschaft inakzeptabel, und sie untergräbt die Menschenwürde«.

In einer Telefonschaltung mit seinem Verteidiger erklärte Mumia Abu-Jamal auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz: »Die USA stehen mit ihrer Praxis der Todesstrafe praktisch allein in der industrialisierten Welt. Die Petition ist Ausdruck einer wachsenden Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe.«

Die Initiatoren der Petition, die ab sofort im Internet unterzeichnet werden kann (siehe Ende dieses Artikels), berücksichtigen den Fakt, daß ein US-Präsident keine rechtliche Möglichkeit zur direkten Einflußnahme auf Fälle hat, in denen wie bei Abu-Jamal nicht nach Bundesgesetz, sondern nach dem Gesetz eines US-Bundesstaates entschieden wurde. Da Abu-Jamal wegen angeblichen Polizistenmordes in Pennsylvania 1982 zum Tode verurteilt wurde, könnte nur der dort zuständige Gouverneur das Gnadenrecht ausüben. Doch der Republikaner Ed Rendell, der früher als Staatsanwalt gegen Abu-Jamal ermittelt hat, wurde in jüngster Zeit immer wieder zitiert, er wolle Abu-Jamal endlich hingerichtet sehen.

Es geht deshalb jetzt um eine politische Entscheidung auf Regierungsebene, um Gerechtigkeit in diesem unfairen und von Rassismus und Beweisfälschungen geprägten Verfahren herzustellen. Das fordert auch Amnesty International schon seit gut zehn Jahren. Die offenkundigen Verfassungsbrüche, derer sich Justiz und Polizei in diesem Verfahren schuldig gemacht haben, wurden im April 2009 in letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof abgesegnet. Ein neues faires Verfahren ist also nicht mehr Gegenstand des juristischen Streits.

Die hohen Richter werden jetzt nur noch über einen Antrag der Staatsanwaltschaft befinden, mit dem die Beibehaltung der Todesstrafe gefordert wird. Im besten Falle stellt das Gericht diesen Freibrief für einen Justizmord nicht aus, sondern verweist die Entscheidung über das Strafmaß an eine neue Jury in Philadelphia. Auch dieses untere Gericht könnte das Todesurteil bestätigen, aber auch auf lebenslange Haft erkennen.

Die Petition appelliert nun an ­Obama, sein Versprechen eines gesellschaftlichen Wandels zu halten, mit dem er die Präsidentenwahl und internationale Achtung gewann. Der Präsident ist kommende Woche ein Jahr im Amt. Ein längst überfälliger »Wandel« wäre jetzt die Abschaffung der Todesstrafe. Dabei hätte Obama seit kurzem sogar das American Law Institute an seiner Seite. Denn diese zentrale Institution der Rechtspflege in den USA, die maßgeblich den gesetzlichen Rahmen der heutigen Todesstrafenpraxis entworfen hat, will laut New York Times vom 5. Januar künftig nicht mehr an dieser Praxis mitwirken, da »das Todesstrafensystem der USA unwiederbringlich zerrüttet« sei.

  • von Von Jürgen Heiser (junge Welt – 15. Januar 2010)

Termine zur Unterstützung von Mumia Abu-Jamal

  • Mittwoch, 3.02.2010
    FilmVeranstaltung "Freiheit für Mumia Abu Jamal"
    ab 19.00Uhr, Skatehalle KL (am Messeplatz)
  • jeden Montag 18:00 Free Mumia News
    im Internetradio oder in Berlin auf 97,2 UKW

Kämpferische Mumia-Demo in Heidelberg, 30.01.

Am Samstag, den 30.01. demonstrierten in Heidelberg über 300 Menschen gegen politische Repression und staatlichen Rassismus. Aufgerufen hatte die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) unter dem Motto „Solidarität mit Mumia Abu-Jamal! Weg mit der Todesstrafe! Kampf der Klassenjustiz!“. Über 300 TeilnehmerInnen auf Demonstration gegen Repression

Bereits im Vorfeld der Demonstration provozierten Ordnungsamt und Polizei mit unhaltbaren und zum Teil rechtswidrigen Auflagen, die erst nach massivem Druck und Androhung einer gerichtlichen Klärung zurückgenommen wurden. So sollten beispielsweise die RednerInnen, OrdnerInnen und der Fahrer des Lautsrecherwagens ihre Personalien abgeben, was in keiner Weise gesetzlich abgedeckt ist.

Am Samstag selbst fanden sich gegen 14 Uhr am Platz vor dem Bauhaus die DemonstrationsteilnehmerInnen ein - beobachtet von einem völlig überzogenen Polizeiaufgebot.

Um 14.30 Uhr setzte sich der Zug in Bewegung. Angeführt von einem Fronttransparent mit dem Demo-Motto „Kampf der Klassenjustiz! Gegen politische Repression und staatlichen Rassismus!“ bewegte sich die Demonstration über den Adenauerplatz und die Sophienstraße zum Bismarckplatz. Dort fand eine kurze Zwischenkundgebung statt. Der hier gehaltene Redebeitrag der Roten Hilfe Heidelberg thematisierte den Fall des linken Aktivisten Mumia Abu-Jamal, der nach einem rassistischen Gerichtsverfahren seit 1982 in den USA in der Todeszelle sitzt.

Lautstark zog die Demo durch die Heidelberger Hauptstraße, begleitet von einem lockeren Spalier der Polizei. Hierbei wurden Parolen wie „Freiheit für alle politischen Gefangenen!“, „Hinter Knast und Krise steht das Kapital - der Kampf um Befreiung ist international!“ und „Repression im ganzen Land - unsere Antwort: Widerstand!“ gerufen. Die Inhalte der Demonstrationen wurden auch in englischer Sprache über Lautsprecher verkündet.

Am Uni-Platz angekommen, folgten Redebeiträge der AIHD und des „Komitees gegen §§129“, das sich mit den Terrorparagraphen 129, 129a und 129b auseinandersetzt. (Beide Redebeiträge finden Sie im Anschluss.)

Vom Uni-Platz aus ging es weiter über die Grabengasse, durch den Schlossbergtunnel zum Unteren Faulen Pelz. Am dortigen Untersuchungsgefängnis wurde ein kurzer Redebeitrag zur Geschichte dieser „Haftanstalt“ gehalten. Mit lautstarken Parolen wurden die im „Faulen Pelz“ einsitzenden linken politischen Gefangenen gegrüßt.

Zügig bewegte sich die Demonstration dann zur Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz. Vor dem Rathaus gab es zwei weitere Redebeiträge. Ein Aktivist aus Karlsruhe ging auf die zunehmende politische Repression und Polizeigewalt ein und rief zu einer Kampagne gegen die Verfolgung linken Widerstands auf.

Ein Vertreter des Heidelberger Bündnis für Mumia Abu-Jamal gab einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens gegen den ehemaligen Black-Panther-Aktivisten. Gegen 16.30 Uhr wurde die Veranstaltung beendet.

„An der heutigen Demonstration nahmen leider weniger Menschen teil, als wir erwartet hatten. Zeitgleich fanden zwei weitere Demonstrationen in Frankfurt und Göttingen statt, zu der auch zahlreiche AktivistInnen aus der Region gereist waren. Trotzdem werten wir die lautstarke und kämpferische Demonstration als Erfolg, gelang es uns doch, das Thema politische Repression und den Fall Mumia Abu-Jamal in die breite Öffentlichkeit zu tragen“, so Sarah Guber, Sprecherin der AIHD.

„Erbärmlich finden wir allerdings, dass es die lokale Presse scheinbar bevorzugt, über Jahreshauptversammlungen von Kaninchenzüchtervereinen oder Fastnachtsveranstaltungen zu berichten. Das rassistische und menschenverachtende Verfahren gegen einen Journalisten, das mittlerweile seit Jahren auch in Heidelberg thematisiert wird, scheint noch nicht einmal eine Meldung wert zu sein“, so Guber weiter.

Einen weiteren Bericht zur Demonstration am 30.01. mit Bildern findet ihr hier:

Quelle: Indymedia, 1.02.2010


Berichte aus der Free Mumia Bewegung (Stand 26.01.2010)

Liebe Mumia-UnterstützerInnen,
seit Oktober 2008 produzieren einige aus dem Berliner Free Mumia Bündnis eine wöchentliche Radiosendung. Diese wird immer montags um 18 Uhr auf den Frequenzen des Offenen Kanal Berlin (Alex) ausgestrahlt und läuft zusätzlich ab 20 Uhr für einen Tag als Dauerrotation auf Radio-Metropolis.de. Der Livestream lautet http://85.214.123.163:8000/metropolis.m3u

Wir sind schon sehr oft um Audiobeiträge zum Thema FREE MUMIA oder dem weltweiten Kampf gegen die Todesstrafe gebeten worden. Seit der Mumia-Infotour im Sommer 2009 kamen auch Anfragen über die Thematik "Gefängnisindustrieller Komplex" dazu.

Wir haben natürlich mehrere 100 Gigabyte Tonmaterial zu all diesen Themen, aber nur selten die Zeit, vernünftige Kurzbeiträge zusammenzuschneiden.

Nun haben wir angefangen, einiges davon zum freien Hören, Download und Weiterverbreiten anzubieten. Der Bundesverband Freier Radios hat uns ein Profil auf seiner Seite gegeben, auf dem wir jetzt die ersten Beiträge zur freien Verwendung hochgeladen haben. Wir werden von Zeit zu Zeit weitere Beiträge veröffentlichen, so wie wir Gelegenheit dazu finden.

Alle derzeitigen Audios stammen aus einem Mitschnitt einer Mumia-Solidaritätsveranstaltung vom 16. Dezember 2009 in der Ladengalerie der Tageszeitung Junge Welt in Berlin.

Bis jetzt sind lediglich Beiträge in deutscher Sprache verfügbar. Sobald unsere technischen Möglichkeiten es zulassen, werden wir aber auch versuchen, Beiträge aus den USA zu produzieren.

Wir hoffen, dass euch dieses Material von Nutzen ist. Über Feedback, Anregungen und - solidarische - Kritik freuen wir uns.

Beschreibung des SCI Greene Supermax Gefängnis in Pennsylvania, USA (16.12.2009)

Rolf Becker: Besuchsbericht bei Mumia Abu-Jamal (16.12.2009)

Mumia Abu-Jamal: Arbeitsbedingungen als Journalist im Todestrakt (16.12.2009)

Notfallproteste gegen die Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal (16.12.2009)

Die Todesstrafe und der Kampf dagegen (16.12.2009)

Die Bundesregierung zur Todesstrafe (16.12.2009)

Der gefängnisindustrielle Komplex (16.12.2009)

Die JVA Burg - Privatgefängnis in Sachsen-Anhalt missachtet Gefangenenrechte (16.12.2009)

Mit solidarischen Grüßen,
die Radiogruppe des Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!


MUMIA-News (26.01.2010)

Die Texte und Erklärungen, auf deren Links wir nachfolgend hinweisen, bekräftigen diese Selbstverpflichtung und beleuchten die Hintergründe der aktuellen Gerichtsentscheidung (weitere wichtige Nachrichten findet ihr auf http://www.freedom-now.de/ und http://www.mumia-hoerbuch.de/).

Die Liste der aktiven FREE-MUMIA-Bündnisse hier:

1.) INTERVIEM MIT ROBERT R. BRYAN ZUR AKTUELLEN JURISTISCHEN LAGE
Bitte hier lesen:

2.) ARTIKEL ZUM INHALT UND DEN KONSEQUENZEN DER ENTSCHEIDUNG DES U.S. SUPREME COURT
Bitte hier lesen:

3.) IN SEINER STELLUNGNAHME VOM 17. JANUAR 2010 (ZWEI TAGE V O R DER ENTSCHEIDUNG DES U.S. SUPREME COURT) VERWEIST ROBERT R. BRYAN AUF DIE BEDEUTUNG DER PETITION AN US-PRÄSIDENT OBAMA
Mittlerweile wurde die am 15.01.2010 online gestellte Petition bereits von über 13.000 Menschen unterzeichnet!(Stand 26.01.2010 um 11:00 Uhr) Bryan-Erklärung bitte hier nachlesen:

4.) MUMIA ABU-JAMAL WAR AM 9. JANUAR 2010 AUF DER XV. INTERNATIONALEN ROSA-LUXEMBURG-KONFERENZ IN BERLIN LIVE ZU HÖREN
Das Telefonat, das Robert R. Bryan auf der Bühne live mit Mumia im Todestrakt von Waynesburg, Pennsylvania führen konnte, war sicherlich der Höhepunkt des diesjährigen »Neujahrsempfangs der ost- und westdeutschen Linken«! Programm und sonstige Infos der Konferenz bitte hier nachlesen und das Telefonat im Originalton (»Mumia live«) auch anhören:

Der Redebeitrag von Robert R. Bryan erscheint im Rahmen der Dokumentation der Konferenzbeiträge morgen, am Mittwoch, dem 27. Januar 2010, als »junge Welt«-Beilage (<http://www.jungewelt.de/>).

Die Übersetzung des Telefonats bitte hier nachlesen:

Mumia selbst


Presse über Mumia Abu-Jamal


Konto:
Mumia Abu-Jamal e.V.
Sparkasse Heidelberg
Konto-Nr.: 9081798
BLZ 67250020
Verwendungszweck: Berliner Bündnis

Ältere Infos:

Individuelle Proteste:

  • Schreibt Mumia in den Knast, auch wenn ihr es schon vorher getan habt. Da sämtliche Post durch die Zensur geht, ist es eine "staatlich gezählte Protestübergabe" gegen die fortgesetzte Inhaftierung Mumias im Todestrakt. Alle wichtigen Details befinden sich hier http://mumia-hoerbuch.de/bundnis.htm#SchreibtMumia
  • Falls ihr nicht an den nächsten Solidaritätsabenden für Mumias Verteidigung teilnehmen könnt, spendet an Mumias Verteidigung, damit sie in dieser schweren Phase finanziell unterstützt werden. Sie arbeiten ohnehin seit 2003 ohne Honorar. Aber allein die Antragsgebühren und Reisekosten zu Mandantengesprächen und Gerichtsterminen sowie die Korrespondenz verlangen Summen, die in der Vergangenheit nicht über Spenden abgedeckt werden konnten.
  • Besorgt euch den Film "In Prison My Whole Life" (UK 2007, Regie: Marc Evans, OmU) und führt ihn anderen Menschen vor. Auch wenn die jüngsten Ereignisse in diesem Film natürlich fehlen, vermittelt er alle wesentlichen Hintergründe, die zu der politisch und rassistisch motivierten Verurteilung von Mumia Abu-Jamal führten.
    Kontakt für den Film ist das Heidelberger Netzwerk gegen die Todesstrafe, zu erreichen über anna.schiff[at]t-online.de

Quelle: Berliner Mumia-Bündnis


§ 129b - Allzweckwaffe gegen die migrantische Linke

Der vor sieben Jahren in der Bundesrepublik eingeführte Paragraph 129b erweist sich in der Praxis als rechtlich fragwürdiges Instrument zur Verfolgung migrantischer Linker.

Zur Zeit finden vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Stuttgart-Stammheim politische Prozesse auf der Grundlage des Paragrafen 129b StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C statt. Die linke anatolische Organisation wurde vor einigen Jahren in Deutschland verboten und steht auf der sogenannten EU-Terrorliste. Ihr werden bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen des türkischen Staates, Banken und Wirtschaftsunternehmen in der Türkei vorgeworfen.

Der 2003 eingeführte Paragraph 129b dient den hiesigen Ermittlungsbehörden vor allem dazu, Aktivitäten migrantischer Linker in Deutschland zu kriminalisieren. Die Aufklärung über Polizeigewalt, Folter und Haftbedingungen im NATO-Partnerland Türkei werden politisch verfolgt, selbst die Arbeit in Kulturvereinen, wie der Anatolischen Föderation e.V., in der es unter anderem um soziale Hilfestellung für migrierte Landsleute geht. Der Paragraph ist weit gefasst und erhält im Zusammenhang mit der EU-Terrorliste ein beliebig nutzbares Deutungspotenzial. Das Justizministerium entscheidet im Zusammenspiel mit den Oberlandesgerichten der Bundesländer, ob eine ausländische Vereinigung legitimen Widerstand gegen ein Unrechtsregime leistet oder »terroristisch« ist. Wie willkürlich diese Auslegungen sind, zeigen Beispiele wie die des südafrikanischen ANC oder der kurdischen PUK in Irak. Beide Organisationen galten lange Zeit als »terroristisch«, sind aber mittlerweile allgemein anerkannte Parteien, die in ihren Ländern in Regierungsverantwortung stehen.

Folteraussagen in deutschen Strafprozessen

Ein bezeichnendes Licht auf die freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands zur Türkei zeigt sich im juristischen Umgang mit den nach Paragraph 129b Angeklagten mutmaßlichen Mitgliedern der DHKP-C. Große Teile der Anklagen beruhen auf Aussagen von Folterern und Gefolterten. Dass dies keineswegs rechtsstaatlichen Normen entspricht, liegt auf der Hand. Als weitere Beweise werden immer wieder Kopien von Abhörprotokollen und ominöse Berichte des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes in die Verfahren eingeführt, deren Quellen nicht nachvollziehbar und somit auch nicht nachprüfbar sind.

Die Paragraph-129b-Gefangenen unterliegen besonderen Haftbedingungen. Sie sind 23 Stunden allein in ihrer Zelle, der Kontakt mit Mitgefangenen wird erschwert, Briefpost verschwindet, Besuchsverbote werden ausgesprochen. Der in Düsseldorf inhaftierte Faruk Ereren bezeichnet die Bedingungen als »weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben«.

Im März wird ein weiterer Prozess gegen mindestens zwei türkische Beschuldigte beginnen. Diesen wird ebenfalls der Verstoß gegen Paragraph 129b sowie Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, weil sie Geld für eine auf der EU-Terrorliste aufgeführte Organisation gesammelt haben sollen. Es steht zu befürchten, dass mit dem von Bundesregierung und EU geschaffenen juristischen Instrumentarium jede öffentliche Oppositionsarbeit unmöglich gemacht wird, wenn sie den ökonomischen und politischen Interessen der EU sowie der Bundesregierung Schaden könnte.

  • von C. Ondreka

Quelle: ND, 13.01.2010 / Außer Parlamentarisches

Prozeßberichterstattung:

Infos zu früheren Prozeßterminen:

Briefe von §129b - Gefangenen:

Weitere Artikel in Zusammenhang mit dem §129b:


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Zuletzt geändert am 04.02.2010 15:21 Uhr